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Jede Wohnung in Deutschland muss monatlich 17,50 Euro Rundfunkbeitrag an den ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice (früher GEZ) entrichten. Der Beitrag wird dabei per Bescheid vom Beitragsservice erhoben. Zahlt ein Schuldner nicht, so wird nach einem mehrstufigen Mahnverfahren der Beitrag vollstreckt. Die Vollstreckung erfolgt gemäß des Rundfunkstaatsvertrags durch die Kommune, in der der Schuldner gemeldet ist. Hierfür erhält die Stadt dann eine pauschale Erstattung von aktuell 23 Euro. Welc